Die erste Stufe des Dieselfahrverbots in der Münchner Innenstadt hatte heftige Debatten ausgelöst. Von einer Verschärfung sah die Stadt ab. Wieder ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Erweiterte Umweltzone in München - Arbeiter entfernen einen roten Klebestreifen von einem Schild mit der Aufschrift „Umwelt Zone“ und „Diesel erst ab Euro 5/V“. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Streit um eine mögliche Ausweitung des Dieselfahrverbots in München wird am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt eine ursprünglich geplante Verschärfung der Fahrverbote auf dem und innerhalb des Mittleren Rings umsetzt.
Der Stadtrat hatte die Pläne im September aber teils zeitlich nach hinten verschoben, teils ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste, seit Februar 2023 geltende Stufe des Verbots werde laut Prognosen ausreichen, um die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid einzuhalten.
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