Die Union will in Karlsruhe die parlamentarische Aufklärung der Warburg-Affäre um Olaf Scholz einklagen. Ein Regierungsgutachten zeigt: Ganz daneben liegt sie nicht.
Demnach kommt eine im April 2023 erstellte „verfassungsrechtliche Einschätzung“ des Kanzleramts offenbar zu dem Ergebnis, dass einzelne der 19 Fragen zu dem Sachverhalt, wie dieLesen Sie den Tagesspiegel im Abo unbegrenzt. Alles aus der Welt und der Weltstadt.
In der Warburg-Affäre geht es um eine mögliche Einflussnahme von Bundeskanzler Olaf Scholz in seinem früheren Amt als Hamburger Bürgermeister bei einem Verzicht der Finanzbehörden auf eine Steuerrückforderung wegen krimineller Aktiengeschäfte. Scholz bestreitet dies und betont, es gebe dafür keine Belege.Daher fordert die Union einen Untersuchungsausschuss im Bundestag, um die Vorgänge aufzuklären.
Wie Schmidt es weiter verwendet hat, ist unbekannt. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass der Scholz-Vertraute es ganz oder in Auszügen an Mitglieder der SPD-Fraktion oder auch an ausgewählte Journalisten verteilte, um gegen das Unionsvorhaben Stimmung zu machen.
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