Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen
Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.
Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es vom Gericht. Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen.Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.
Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30.
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