Osterfeiertage: Tanzverbot an Karfreitag: Was in welchem Bundesland (nicht) erlaubt ist
Laut Gesetz verboten werden dürfen demnach sämtliche Veranstaltungen, die über den"Schank- und Speisebetrieb hinausgehen". Parallel gibt es einige Sonderregelungen, die teilweise schon ab Gründonnerstag und ebenso nach Karfreitag noch gelten.Bayern:Über das allgemeine Tanzverbot hinaus gilt in Bayern ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb.
Den besonders strikten Schutz des Karfreitags erklärte das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 für verfassungswidrig. Seitdem dürfen Veranstaltungen nicht von vornherein verboten werden.Tanzverbot nur an Karfreitag von 4 Uhr bis 21 Uhr, sonst an allen Ostertagen keinerlei Beschränkungen. So findet an Karfreitag sogar ein großes Tanzturnier statt.
Da Berlin das Feiertagsgesetz ziemlich moderat umsetzt, wird in vielen Clubs, Diskotheken trotz des Verbots weiter gefeiert. Viele Feierwillige zieht es über Ostern daher häufig in die Haupstadt. Öffentliche Sportveranstaltungen sind nur dann verboten, wenn sie mit Unterhaltungsmusik oder - programmen verbunden sind.Tanzverbot nur an Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr, sonst an allen Ostertagen keinerlei Beschränkungen.Neben öffentlichen Veranstaltungen sind auch Sportevents sowie mit Musik verbundene Auf- oder Umzüge verboten. Geschäfte müssen geschlossen bleiben.
Discos dürfen zwar öffnen, aber keine Musik spielen. Ebenso verboten sind Veranstaltungen unter freiem Himmel.Tanzverbot ab Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 UhrIn dieser Zeit sind keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt. Als einziges Bundesland verbietet NRW zudem"alle nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen" - also bspw. auch Privatpartys im Park.
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