Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) – Auf den Entzug des Pfarrbereichs folgt ein Disziplinarverfahren! Grund: Martin Michaelis will für die AfD kandidieren.
Erst wurde ihm der Pfarrbereich entzogen, nun auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Grund: Martin Michaelis will am 9. Juni 2024 als Parteiloser auf der Liste der AfD als Stadtrat in Quedlinburg kandidieren.Für die Dauer des Verfahrens wurde dem 62-Jährigen jetzt die öffentliche Wortverkündigung untersagt – darunter auch die Sakramentsverwaltung samt Taufe und Abendmahl! Das teilte ein Sprecher der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland am Dienstag mit.
Als Pfarrer sei er verpflichtet, gegen rechtsextremistische Positionen Stellung zu beziehen, so die EKM. „Mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt undUnd weiter: „Er setzt den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richtet, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung.
Pfarrer Michaelis sei zusammen mit bekannten Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene aufgetreten. Es sei unerheblich, ob er als Mitglied oder Parteiloser für dieentzogen worden war, hatte Michaelis die Kirchenleitung scharf kritisiert. Diese bewege sich außerhalb des Rechts – es gebe keine stichhaltige theologische Begründung für die Entscheidung.Es handele sich um freie Wahlen, die Kandidatur dürfe ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Indes argumentiert die EMK, dass sich ordinierte Pfarrer nicht nur in ihrer Amts-, sondern auch in ihrer Lebensführung so zu verhalten hätten, dass die glaubwürdige Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt werde. „Wenn sie sich politisch betätigen, müssen sie erkennen lassen, dass das anvertraute Amt sie an alle Gemeindeglieder weist und mit der ganzen Kirche verbindet. Sie haben die Grenzen zu beachten, die sich hieraus für Art und Maß ihres
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