In Berlin und Hamburg musste der Airport-Betrieb zeitweise eingestellt werden - vermutlich infolge weltweiter Computerprobleme. Auch Airlines berichten von IT-Problemen. Welche Rechte haben Urlauber?
Am Flughafen BER ist der Flugverkehr eingestellt worden. Als Grund dafür werden technische Probleme genannt.Wird der Start in den Urlaub durch Flugprobleme ausgebremst, ist das ärgerlich. Vielen Reisenden passiert das gerade wegen technischen Störungen an Airport s und bei Fluggesellschaften .Die gute Nachricht: Die Airline hat Betreuungspflichten.
Wichtig: Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er ist auch für alle anderen Forderungen die erste Anlaufstelle für Urlauber. Wer aufgrund eines Flugausfalls erst einen Tag später in den Urlaub fliegen kann, kann den Reisepreis beim Veranstalter anteilig mindern. Das bedeutet, man zahlt dann für einen Tag weniger.
Ganz allgemein hängt die Frage von Entschädigungen davon ab, ob die Airline für die Probleme verantwortlich zu machen ist oder nicht - lägen die IT-Probleme beispielsweise innerhalb der Airline-Systeme, könnte eher eine Aussicht auf Ausgleichszahlungen bestehen. Das wäre dann im Einzelfall zu klären.
Zum Hintergrund: Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich.
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