Mit einem Flashmob kritisieren Kiffer in Friedrichshain „Kuriositäten“ der Teillegalisierung. Vor allem das Verbot der Weitergabe missfällt ihnen.
Teillegalisierung von Cannabis: Der Joint darf aber nicht kreisen Mit einem Flashmob kritisieren Kiffer in Friedrichshain „Kuriositäten“ der Teillegalisierung. Vor allem das Verbot der Weitergabe missfällt ihnen.
Seit dem 1. April ist das Kiffen mit einige Einschränkungen, etwa vor Schulen und Spielplätzen, an öffentlichen Orten erlaubt, bis zu 25 Gramm darf man mit sich führen. Auch der Eigenanbau von bis zu drei Hanfpflanzen pro Erwachsenem ist nun legal möglich. Ab dem 1. Juli darf zudem Cannabis über Clubs an ihre Mitglieder abgegeben werden, bis zu 50 Gramm im Monat. Kritik daran gab es Montag erneut von der Brandenburger Landesregierung.
Worauf beim Smoke-In auf der Warschauer Brücke im Besonderen aufmerksam gemacht werden sollte, ist das Verbot der Weitergabe von Cannabis. Weitergabe bedeutet nicht nur Verkauf, sondern bereits das freundschaftliche Verschenken eines Joints ist untersagt. Was besonders bizarr und realitätsfremd ist: Sogar das Kreisen eines Joints in einer sozialen Runde, das Kifferritual schlechthin, darf es eigentlich nicht geben im öffentlichen Raum.
Joints für Passanten Und es wurden Joints an Passanten verteilt, die sich im Vorbeigehen begeistert zeigten, dass in der Gruppe gekifft wurde. Das ging dann so: Denjenigen, die ihre Freude über das unerwartete Ostergeschenk äußerten, wurde ein bestimmter Satz gesagt: „Ich darf dir kein Cannabis weitergeben, aber ich leg jetzt einfach mal einen Joint hierhin. Was du dann mit dem machst, ist deine Sache.
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