Terror der Revolutionsgarden des Iran: Ein Brandsatz zu viel

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Deutschland setzt sich für eine Aufnahme der Revolutionsgarden des Iran auf die EU-Terrorliste ein. So klar war das nicht immer. Es wäre eine Zeitenwende gegenüber Iran.

Terror der Revolutionsgarden des Iran:Ein Brandsatz zu viel Deutschland setzt sich für eine Aufnahme der Revolutionsgarden des Iran auf die EU-Terrorliste ein. So klar war das nicht immer. Es wäre eine Zeitenwende gegenüber Iran.Vermutlich ahnte Babak J. nicht, dass er mit seiner stümperhaften Tat die Weltpolitik verändern würde.

Babak J. wird noch in derselben Nacht festgenommen. Ein Freund, den er zuvor als Komplizen gewinnen wollte, ging zur Polizei. Monate später rekonstruieren die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Ablauf der Tat. Aber die Erkenntnisse wurden auch öffentlich aktenkundig: In zwei Beschlüssen zu Ermittlungsverfahren zur Gruppe um Ramin Yektaparast, den Freund und Auftraggeber von Babak J., erklären Richter des Bundesgerichtshofes , dass dieser mit den Quds-Einheiten zusammenarbeitete. Wortgleich heißt es in den BGH-Beschlüssen aus Mai und Juni 2023: „Innerhalb der Gruppierung nahm Y.

Erst im Dezember 2023 nahmen die zypriotischen Behörden zwei Iraner fest, die Anschläge auf Irsaelis planten und in Kontakt zu einem Mittelsmann der Revolutionsgarden gestanden haben sollen. Wenige Monate zuvor fasste die griechische Polizei ein pakistanisches Paar, das es auf jüdische Einrichtungen in Athen abgesehen hatte. Rekrutiert hat sie anscheinend ein Agent der Revolutionsgarden.

In der Folge des OLG-Urteils hatte die Bundesrepublik nicht nur den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellt, sondern laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auch ein neuerliches Rechtsgutachten beim Juristischen Dienst des Europäischen Rates beauftragt. Demnach halten die Experten das Urteil gegen Babak J. juristisch für geeignet, um als Grundlage für eine Terrorlistung zu dienen.

Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität Berlin, erklärt indes, viele Sanktionen seien durch das bestehende Atomabkommen außer Kraft, die Terrorlistung wäre der rechtliche „Rundumschlag“ gegen jegliche wirtschaftliche Aktivität der Revolutionsgarden innerhalb der EU. „Komplizierte Einzelprüfungen anhand der verschiedenen Rechtsakte entfielen“, sagt er.

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