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Rainer, 41 Jahre, schreibt: »Ich arbeite seit 15 Jahren bei meinem Arbeitgeber. Jetzt will ich mich auf ein interessantes Stellenangebot eines anderen Unternehmens bewerben. Darin wird auch nach meinem frühesten Eintrittstermin gefragt. Bei genauerem Lesen meines Arbeitsvertrags musste ich feststellen, dass die verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit nicht nur für meinen Arbeitgeber, sondern auch für mich gilt.
sicher haben Sie aufgrund der 15-jährigen Betriebszugehörigkeit bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber lange nicht mehr Ihren Arbeitsvertrag geschaut. Jetzt, wo ein Wechsel ansteht, sind Sie geschockt sind und machen sich Gedanken im Hinblick auf Ihre Kündigungsfrist. Die verlängerten Fristen hat der Gesetzgeber ursprünglich als Schutz für Arbeitnehmer eingeführt.
Unterschätzen Sie nicht bestehende Kontakte zu potenziellen Kunden oder Lieferanten, die für den neuen Arbeitgeber Relevanz haben und ihm einen schnellen Marktzugang ermöglichen. Daher sollten Sie besonderen Wert darauf legen, dass dieses Matching in Ihren Bewerbungsunterlagen gut herausgearbeitet ist. Sofern die Stelle über einen Berater besetzt wird, stellen Sie sicher, dass dies auch im Gespräch mit ihm klar wird.
Kann es sinnvoll sein, bei einer solch langen Kündigungsfrist einfach zu kündigen und sich erst dann zu bewerben? Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn für Sie die aktuelle Situation bei Ihrem Arbeitgeber belastend ist und Sie ohnehin eine Auszeit nehmen möchten, kann dies eine Option sein. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Sie sich selbst unter Druck setzen.
Die Chancen, dass Sie früher aus Ihrem Arbeitsverhältnis kommen als vertraglich vorgesehen sind natürlich größer, wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber an einem vorzeitigen Ausscheiden selbst ein Interesse hat, um Kosten zu sparen. Sofern Sie einen guten Draht zum Betriebsrat haben, kann ein vertrauliches Gespräch hier hilfreich sein, um die Situation besser einschätzen zu können.
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