Der Täter aus Bielefeld wurde zu einer Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er hatte die junge Frau erstochen. Nun muss das Urteil überprüft werden.
Bielefeld. Das Urteil im Mordprozess gegen einen 21-jährigen Mann geht in die Revision. Der Angeklagte erhielt nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von 13 Jahren. Im Alter von 20 Jahren hatte er eine Kollegin erstochen. Die damals 21-Jährige starb nach mehreren Messerstich en. Doch die Staatsanwaltschaft Bielefeld legt nun Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung ein.
Bielefelder nach Jugendstrafrecht verurteilt Am Montag, 15. Juli, hatte das Bielefelder Landgericht unter Vorsitz von Carsten Nabel, das Urteil verkündet. Der heute 21-jährige Bielefelder soll für 13 Jahre in Haft. Verurteilt wurde er nach Jugendstrafrecht. Das Gericht sah neben den Mordmerkmalen der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke auch die besondere Schwere der Schuld und ging über das übliche Maß von zehn Jahren Haftstrafe hinaus.
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