Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.
Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgericht s kann sich positiv im Portemonnaie der vielen Arbeitnehmer mit Teilzeit jobs in Deutschland auswirken: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden in Erfurt , dass sie bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Damit müssen Teilzeit arbeitnehmer auch ab der ersten geleisteten Überstunde einen Zuschlag erhalten.
Es liege eine «mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind», erklärten sie. Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen - und spielt bei einem ambulanten Dialyseanbieter mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern. Die Klägerin arbeitet als Pflegekraft in Teilzeit im Umfang von 40 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten.
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