Erfurt - Teilzeitbeschäftigte dürfen einem Grundsatzurteil zufolge bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als
Grundsatzurteil: Mehr Geld für Überstunden bei TeilzeitjobsDas Bundesarbeitsgericht verbessert die Situation von Teilzeit-Arbeitskräften bei Überstunden FotoMillionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit - vor allem Frauen. Bisher werden sie bei Überstundenzuschlägen schlechter behandelt als Vollzeitbeschäftigte. Das muss sich jetzt ändern.
Teilzeitbeschäftigte dürfen einem Grundsatzurteil zufolge bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen.Die Bundesarbeitsrichter entschieden auch, dass beim Fehlen sachlicher Gründe für die bisherige Zuschlagsregelung bei Teilzeit regelmäßig auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen werde.
Die sogenannte Vollzeitquote bei Überstundenzuschlägen ist nach Angaben von Arbeitsrechtlern in vielen Tarifverträgen enthalten. Der Präzedenzfall für das Grundsatzurteil kommt aus Hessen.
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