Überwachung durch Verfassungsschutz: AfD lässt Publikum im Regen stehen

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Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt sie auf Blockade.

Überwachung durch Verfassungsschutz: AfD lässt Publikum im Regen stehen Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall. Auch am zweiten Tag setzt sie auf Blockade.

Hier klagen die AfD und ihre Jugendorganisation JA in dem Verfahren gegen­ das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es geht unter anderem darum, ob der Geheimdienst die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Köln, hat das als zulässig beurteilt. Und so beantragte die AfD am Mittwoch zunächst einen wiederholten Ausschluss des Publikums, weil man angeblich über sensibles Material verhandeln wolle – obwohl weder Gericht noch Verfassungsschutz ein Problem mit der Öffentlichkeit signalisierten. Zu­schaue­r*innen mussten daraufhin erneut im Nieselregen von Münster vor dem Gebäude warten – was wieder ordentlich Zeit kostete.

Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab Verfassungsschutz-Anwalt Roth brachte das Gefühl auch im Zuschauerraum auf den Punkt und nannte das Vorgehen der AfD-Anwälte „Missbrauch prozessualer Rechte“. Offensichtlich sei es nicht im Interesse der AfD gewesen, über die nächsten Tagesordnungspunkte zu reden, in denen es auch um die „Verunglimpfung der Demokratie“ und „Ausländerfeindlichkeit“ gehen solle.

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