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untersagt. Die Behörde kam nach einem monatelangen Prüfverfahren zu dem Schluss, dass die zu erwartenden Nachteile vor allem aufseiten von Patientinnen und Patienten die möglichen Vorteile überwiegen.
Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim streben einen Verbund der Häuser an, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu erhalten – und ein »europäisches Leuchtturmprojekt der Medizin« zu schaffen, wie Mannheims Ex-Oberbürgermeister Peter Kurz im vergangenen Jahr formulierte. Das Land ist Träger des Standortes Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin der örtlichen Universitätsklinik.
Das Kartellamt hat laut Mundt auch ein Argument der Parteien berücksichtigt, wonach Größe, höhere Fallzahlen und Spezialisierung oft zu besserer Behandlungsqualität führen. »Allerdings gehen wir nicht davon aus, dass zur Verwirklichung dieses Vorteils der Zusammenschluss überhaupt notwendig ist. Andere Formen der Kooperation können ähnlich positive Wirkungen entfalten, ohne gleich den Kliniken ihre Unabhängigkeit zu nehmen.
Heidelberg Mannheim Bundeskartellamt
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