Unklarheit zwischen Innenministerium und Verfassungsschutz: Wann wird das AfD-Gutachten veröffentlicht?

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Unklarheit zwischen Innenministerium und Verfassungsschutz: Wann wird das AfD-Gutachten veröffentlicht?
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Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Verfassungsschutz , eine nachgeordnete Behörde des BMI, sind sich offenbar uneinig, wie mit dem Gutachten zur möglichen Hochstufung der AfD umgegangen werden soll. Damit wird entschieden, ob die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft wird.

Seit dem Jahr 2021 ist die Partei als Verdachtsfall eingestuft. Der damalige BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte im Herbst angekündigt, das Gutachten sei bis Ende 2024 fertig. Nach dem Bruch der Ampelkoalition sagte er dann, die »Verkündung dieses Prüfergebnisses« noch in diesem Jahr sei durch die vorgezogene Neuwahl »obsolet«. Haldenwang tritt bei der Bundestagswahl am 23. Februar für die CDU in Wuppertal als Direktkandidat an.

»Da die Bewertung im BfV zweifelsfrei bereits erfolgte, muss sie auch kommuniziert werden«, sagt nun Renner. Neuwahlen änderten nichts am gesetzlichen Auftrag. »Öffentlichkeit und Parlament haben ein Anrecht auf Information«, so die Abgeordnete.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.

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