Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht sich ein zweites Mal zu Unrecht angeklagt. Das Gericht kommt wieder zum Schluss: Der Politiker setzte eine NS-Parole wohl kalkuliert ein.
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke sieht sich ein zweites Mal zu Unrecht angeklagt. Das Gericht kommt wieder zum Schluss: Der Politiker setzte eine NS- Parole wohl kalkuliert ein.wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi- Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe .
Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er „mundtot“ gemacht werden solle. Richter Stengel sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet.
Im ersten Prozess, der Mitte Mai mit einem Schuldspruch endete, hatte Höcke noch argumentiert, er habe die Nazi-Parole gar nicht gekannt. Seine Rede sei spontan formuliert gewesen. Das Argument konnte Höcke nun nicht mehr bringen. Stattdessen versuchten seine Verteidiger deutlich zu machen, dass der Spruch nur eine untergeordnete Rolle bei der SA gespielt habe und bis in die jüngste Zeit viele andere Menschen den Spruch verwendeten, ohne strafrechtlich belangt zu werden.
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