Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker schuldig.
Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag erneut wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16 900 Euro.Die 5.
„An ihrer Täterschaft hat nie ein Zweifel bestanden“, sagte Richter Jan Stengel in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Anders als bei dem im Mai verhandelten Fall aus dem Jahr 2021 habe Höcke in Gera gewusst, dass seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben wurde, eine Gerichtsverhandlung bevorsteht und es sich um den Spruch einer verfassungswidrigen Organisation handelt, dessen Verwendung strafbar ist.
Beim ersten Prozess im Mai wurde Höcke zu 13 000 Euro Geldstrafe verurteilt. In beiden Fällen muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Urteil vom Mai haben die Anwälte des Politikers Revision eingelegt. Das Urteil soll vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Sollte das Ergebnis nicht zur Zufriedenheit von Björn Höcke ausfallen, werden er und seine Anwälte nach Straßburg gehen und das Urteil dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegen.In seinem von Karteikarten abgelesenen Schlusswort hatte der Politiker das Gericht – wie zuvor seine Anwälte – um Freispruch gebeten. „Ich wollte keine Straftat begehen. Dass ich den Satz abgebrochen habe, zeigt das doch.
Höcke verstieg sich sogar zu der Behauptung, Vertreter der „Antifa“ könnten beim AfD-Stammtisch in Gera „Deutschland“ gerufen haben, damit er Probleme bekommt.
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