Urteil am Landgericht: Delmenhorster muss ins Gefängnis

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Ein Delmenhorster muss nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg ins Gefängnis. Der Fall dreht sich um versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung.

Ein Delmenhorster muss nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg ins Gefängnis. Der Fall dreht sich um versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung.19.02.2024, Niedersachsen, Oldenburg: Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht Oldenburg» steht vor dem Gerichtsgebäude. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 64-Jährigen ehemaligen Manager des Möbelkonzerns Steinhoff Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor.

Nachdem seine damalige Freundin ihm gebeichtet hatte, dass sie mit einem seiner Nachbarn Sex gehabt habe, als sie im dritten Monat mit dem Kind des Angeklagten schwanger war, hatte sich dieser zutiefst in seiner Ehre verletzt gefühlt. Per Handynachrichten hatte er etwa zwei Wochen später den älteren Bruder des besagten Nachbarn, der ebenfalls im selben Mehrparteienhaus wohnt, und dessen Familie aufgefordert, ihm als Entschädigung 10.

Einige Tage später war es in einem persönlichen Gespräch vor dem Haus erneut zu einer Ehrverletzung des Angeklagten gekommen, nachdem der Nachbar ihm unterstellt hatte, sich wahrscheinlich sowieso nicht zu trauen, ihn zu töten. Daraufhin hatte der Angeklagte ein Messer aus seiner Wohnung geholt und hatte damit im Treppenhaus seinen Nachbarn bedroht. Dies hatte er nach Ansicht des Gerichts aber nicht getan, um seine Geldforderung durchzusetzen.

Daher handelte es sich in diesem Fall um eine versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Bedrohung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem muss der 28-Jährige die Verfahrenskosten tragen.

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