Das wird teuer für die Städte: Statt ein Viertel des Geldes müssen sie jetzt ihren Führungskräften den vollen Lohn zahlen.
Alarmbereitschaft bei der Feuerwehr ist ganz normale Arbeit szeit. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster – und gab damit den Klagen mehrerer Feuerwehr leute aus Mülheim recht.) hinaus die Kämmerer der Kommunen ins Schwitzen bringen dürfte.
Gudrun Dahme: „Dabei ist unter ‚sofort‘ die als Ausrückzeit angegebene Zeitspanne von maximal 90 Sekunden zu verstehen. Die Einstufung alsbegründet sich im Wesentlichen aus den gravierenden Einschränkungen für die Zeitgestaltung der Kläger während der Dienste, die aus dieser kurzen Reaktionszeit resultieren.“haben viele Feuerwehrleute seit 2013 regelmäßig mehr als die erlaubten 48 Stunden pro Woche gearbeitet.
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