Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, ist wegen der Verwendung einer Nazi-Parole verurteilt worden.
Das Urteil ist gefallen. Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke ist in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für die Verwendung einer verbotenen SA-Losung soll Höcke 100 Tagessätze zu jeweils 130 Euro bezahlen, urteilte das Landgericht Halle am Dienstagabend.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1.
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