Das war's wohl mit den sogenannten 'Ärzte-Siegeln' im FOCUS_Magazin. Das Landgericht München hat dem burda_news-Verlag die Verleihung und Veröffentlichung dieser Siegel verboten.
Dem Gericht zufolge veröffentlicht der Verlag einmal im Jahr das Magazin"Focus Gesundheit" unter dem Titel"Ärzteliste". Solche Listen sind erlaubt. Die Siegel erweckten jedoch den Eindruck, dass die als"Top-Mediziner" oder"Focus-Empfehlung" bezeichneten Ärzte"aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen".
Bei den Empfehlungslisten berücksichtige der Verlag auch subjektive Elemente wie zum Beispiel die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit, teilte das Gericht mit. Tatsächlich lasse sich die Qualität ärztlicher Dienstleistungen nicht objektiv mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen.
Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro netto könnten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik"Focus Empfehlung" erhalten und damit für sich werben. Die Vergabe der Siegel zwecks Werbung verstoße"gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", urteilte die Kammer. Burda teilte mit, die Ärzte-Empfehlungslisten würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt und seien für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen. Ganz im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus würden dafür viele relevante Kriterien herangezogen und die Ergebnisse verständlich aufbereitet.
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