Zum zweiten Mal ist Björn Höcke wegen Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt worden. Das war genauso erwartbar wie die Tatsache, dass dies den AfD-Politiker wohl wenig beeindruckt. Der Partei selbst dürfte das Urteil aber gerade recht kommen.
Zum zweiten Mal ist Björn Höcke wegen Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ verurteilt worden. Das war genauso erwartbar wie die Tatsache, dass dies den AfD-Politiker wohl wenig beeindruckt. Der Partei selbst dürfte das Urteil aber gerade recht kommen.Er hält sich für unschuldig und bat um Freispruch. Doch auch diesmal sah das Landgericht Halle das anders und verurteiltezu einer Geldstrafe von 16.900 Euro.
Diese Diskursverschiebung ist gewollt und gewiss kein Versehen oder gar aus geschichtlicher Unwissenheit geschehen, wie Höcke behauptet. Der gelernte Geschichtslehrer aus Westfalen dürfte sich mit den Fakten des Dritten Reichs ganz gut auskennen. Dass die tatsächlich eher harmlos klingende Abfolge „Alles für Deutschland“ als einstige SA-Parole verboten und somit strafbar ist, müsste Höcke aber spätestens im Dezember 2023 bekannt gewesen sein.
Taucht man tiefer in Höckes Reden der Vergangenheit ein, finden sich immer wieder Annäherungen an die NS-Ideologie. Doch wenn er von „1000 Jahren Deutschland“, dem „Total besiegtem Volk“ oder dem Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ spricht, vollführt er bislang eine gekonnte Gratwanderung. Die Grenzen des juristisch Abgesicherten hat er bislang beachtet.
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