Lebenslang für DSDS-Killer - Richter: „Sie sind verantwortlich für die Tat!“
Für den Mord an seiner Ex-Freundin muss der ehemalige DSDS-Kandidat Patrick H. lebenslänglich in Haft. Zudem erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld an. Damit ist eine Bewährung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.
Der vorsitzende Richter zu Patrick H.: „Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen sie selbst“. Der Verurteilte hatte bis zuletzt mit wirren Aussagen seine Unschuld beteuert, brachte ominöse andere Täter ins Spiel. Auch die Anklage hatte lebenslänglich gefordert, der Staatsanwalt im Plädoyer: „Wir haben hier keine Verzweiflungs-, sondern eine gezielte Rachetat.“ Der Angeklagte habe der Mutter, die er für das Ende der Beziehung zu der jungen Frau verantwortlich gemacht habe, die einzige Tochter nehmen wollen.
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