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steht kurz vor den Landtagswahlen. Um sich die Gunst der Wähler zu sichern, greifen die Parteien auch auf Wahlwerbung zurück. Ein Werbespot der Satirepartei Die Partei sorgte nun für Aufsehen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (hat den Sender dazu verpflichtet, den Werbespot im Radio auszustrahlen. Der Inhalt verstoße nicht evident gegen das Strafrecht, erklärte das Gericht. Er sei satirisch stark überzeichnet.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von X.com, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.In der Wahlwerbung wird dem Gericht zufolge ein Ehepaar dargestellt, dass die – fiktive – Vereidigung der neuen sächsischen Regierung im Radio hört. In starkem Dialekt stellt der Mann fest, dass die »Faschisten wieder an der Macht« seien.
Grundsätzlich hätten politische Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbespots im Rahmen der ihnen eingeräumten Sendezeit und der zugeteilten Sendeplätze ausgestrahlt würden, erklärte das Gericht. Sie müssten dabei die gleichen Wettbewerbschancen bekommen.Von Maria Fiedler Rundfunkanstalten dürften konkrete Werbespots aber ablehnen, wenn diese evident und erheblich gegen das Strafrecht verstoßen. Im Zweifelsfall müsse zugunsten der politischen Partei entschieden werden. In diesem konkreten Fall habe Die Partei einen Anspruch darauf, dass ihr Werbespot zu dem vom MDR zugeteilten Termin im Hörfunk gesendet werde.
Das Gericht sah keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder eine Störung des öffentlichen Friedens, weil das in dem Spot beschriebene Geschehen satirisch stark überzeichnet sei. Auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung scheide aus. Die Wählerinnen und Wähler einer bestimmten Partei bildeten keine abgrenzbare Bevölkerungsgruppe, die Opfer von Volksverhetzung sein könnte.
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