Das oberste Gericht in Wien hat zugunsten eines Tiroler Polizisten entschieden, der auf Facebook Opfer eines Shitstorms wurde. Der Beklagte muss den Schadensersatz alleine zahlen. Einen Teil der Strafe kann er sich von anderen Teilnehmer:innen am Shitstorm zurückholen.
Das Gericht hat den Fall eines Tiroler Polizisten verhandelt. Er hatte Klage erhoben, nachdem es auf Facebook zu einem Shitstorm gegen ihn gekommen war. Das Gericht entschied zugunsten des Polizisten. Der Beklagte muss nun 3.000 Euro Schadensersatz zahlen.Der Polizist war im Jahr 2021 auf einer Demonstration gefilmt worden.
Tatsächlich war der Polizist an der Verhaftung des Mannes nicht beteiligt, sondern nur Teil der polizeilichen Absperrkette. Dennoch erhielt er etliche Hasskommentare, die sich gegen seine Person richteten. dass das Opfer eines Shitstorm nicht zu jeder von ihm erlittenen Kränkung oder Gefühlsbeeinträchtigung, etwa durch Konfrontation damit in seinem Umfeld, die konkrete „Quelle“ der herabsetzenden Äußerung als Ursache benennen und belegen muss. Es genügt der Nachweis des Klägers, Opfer eines Shitstorm gewesen zu sein, und dass sich der konkret belangte Schädiger daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat.
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