Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sträubte sich vehement gegen die Herausgabe regierungsinterner Dokumente zur Atomkraft. Laut einem rechtskräftigen Gerichtsurteil muss er die Akten nun an Medien rausrücken. Die Folgen könnten erheblich sein.
FOCUS-online-ChefreporterBundeswirtschaftsminister Robert Habeck sträubte sich vehement gegen die Herausgabe regierungsinterner Dokumente zur Atomkraft. Laut einem rechtskräftigen Gerichtsurteil muss er die Akten nun an Medien rausrücken. Die Folgen könnten erheblich sein.
Der Redakteur berief sich auf das Umweltinformationsgesetz. Danach hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen staatlicher Stellen.Es passierte, was häufig passiert, wenn unabhängige Journalisten kritisch bei Behörden nachbohren und um Akteneinsicht bitten: Erst reagierten Habecks Leute gar nicht, dann speisten sie den „Cicero“-Mann mit ausgewählten Info-Häppchen ab. Entscheidende Aktenteile hielten sie zurück.
Im Klartext heißt das: Habecks Ministerium ist nunmehr „verpflichtet“ , dem Journalisten alle erbetenen Unterlagen in Kopie auszuhändigen, wenn auch „ohne Namen, Titel, akademische Grade, Berufs- und Funktionsbezeichnungen, Anschriften und Telekommunikationsnummern“. Im November 2022 beschloss der Bundestag schließlich eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes. Demnach konnten Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland noch bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden.Vor welchen politischen und fachlichen Hintergründen diese bemerkenswerte Entscheidung zustande kam, könnte aus den Papieren hervorgehen, die das Wirtschaftsministerium nun veröffentlichen muss.
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