Urteil über AfD-Klage gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

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Heute entscheiden die Richter des Münchner Verwaltungsgerichts im Hauptverfahren über die Klage der Bayern-AfD. Der Landesverband wehrt sich gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz. Das Urteil könnte Folgen für die Partei haben.

Seit zwei Jahren wird die gesamte AfD in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Der Staat will feststellen, welchen Einfluss Extremisten in der Partei haben und wohin die Partei insgesamt steuert. Im September 2022 machte die Behörde die Beobachtung mit einer Pressemitteilung bekannt. Kurz darauf wehrte sich die AfD und reichte im Oktober 2022

Als Zweites gehen die Richter der Frage nach, ob die AfD das sogenannte Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip anerkennt. Der Verfassungsschutz verweist auf Umsturzfantasien, die in Chatgruppen der Partei kursierten und zum Teil durch eine investigative Recherche des BR Ende 2021 öffentlich wurden. Über den Einzelthemen schwingt auch die Frage mit, welche Aussagen für die Gesamtpartei stehen und welche nicht. Die AfD argumentiert, dass Aussagen einzelner Funktionsträger und Mitglieder nicht systematisch gegen die Partei verwendet werden können. Außerdem sieht sie ihre Erfolgschancen als Partei gegenüber den politischen Wettbewerbern durch die Beobachtung des Verfassungsschutzes geschmälert.

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