Das Münchner Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten darf. Am zweiten Verhandlungstag stand dabei vor allem die Frage nach dem Volksbegriff der Partei im Fokus.
Nach der Mittagspause verteilt der Rechtsanwalt der bayerischen AfD einen Zettel. "7 Punkte zur Remigration" steht darauf. Und: "Wie die AfD den Begriff definiert". Dann führt Christian Conrad aus. Der Begriff sei auf ganz unterschiedliche Weise zu verstehen. Und deswegen habe die AfD nach denIn dem Papier fordert die AfD konsequente Abschiebungen, spricht von einem "Import ausländischer Konflikte", von "Einwanderung in unser Sozialsystem".
Allerdings: Wie schwer es ist zu erkennen, wo diese roten Linien in der Praxis für die Partei tatsächlich verlaufen, zeigt sich auch heute vor Gericht.Nach der Mittagspause geht es um konkrete Belege. Der Vorsitzende des Kreisverbandes München Ost, Rene Dierkes, hat zahlreiche Posts auf der Plattform X geteilt. Darin geht es etwa um Remigration.
Wird hier also der Volksbegriff des Grundgesetzes vertreten, oder ein ethnischer, wie bei der Identitären Bewegung? Und: Wer teilt diesen Volksbegriff. Der Verfasser des Posts oder die AfD? Rene Dierkes, selbst vor Gericht dabei, sagt dazu: Die Posts habe ein Mitarbeiter von ihm geteilt. Sie seien nicht Ansicht der AfD. Der Mitarbeiter habe eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten. Der Verfassungsschutz entgegnet, dass manche Posts auch nach einer Abmahnung noch auf dem Profil geblieben und nicht gelöscht worden seien.
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