Zahlreiche Prozesse gegen die AfD und ihre Vertreter beschäftigen die deutschen Gerichte. Die Partei versucht, die Verfahren lahmzulegen − doch der Rechtsstaat zeigt sich enorm wehrhaft.
Gleich zwei wichtige Urteile in Sachen AfD sind zu Wochenbeginn gefallen: Am Montag urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, dass derEs sind zwei ganz unterschiedliche Urteile, und doch eint sie eines. Die AfD hatte jeweils versucht, die Verfahren lahmzulegen: mit Anträgen, Unterbrechungen, Verteidigerwechseln und allerlei anderen Hebeln, die die Prozessordnungen vorsehen. Aber ohne Erfolg.
Beim Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen stellte die AfD an die 500 Beweisanträge und versuchte, die Richter wegen angeblicher Befangenheit abzulehnen. Das Gericht musste damit umgehen und unterbrach die Verhandlungen im März auf unbestimmte Zeit. Die AfD sah ihre Prozesstaktik aufgehen. Ihr war es gelungen, das Gericht derart mit Anträgen zu fluten, dass das Verfahren vertagt werden musste. Wohl gemerkt ein Verfahren, das sie selbst angestrengt hatte.
Gewiss, vor Gericht darf man alle prozessualen Mittel ausschöpfen: Doch es gibt einen Unterschied zwischen legitimen Anträgen, mit denen ein Angeklagter seine Rechte wahrnimmt, und missbräuchlichen, die einzig dem Ziel dienen, das Verfahren lahmzulegen.Die AfD ist auch nicht die erste Angeklagte, die sich darauf versteht, ein für sie nachteiliges Verfahren zu verzögern.
Dass die Gerichte die Prozesse in verhältnismäßig kurzer Zeit durchgeführt haben und sich nicht von der Verschleppungstaktik der AfD lähmen ließen, ist der eigentliche Erfolg. Der Rechtsstaat ist wehrhafter, als es der AfD recht sein kann.
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