Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

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Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt
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Das Bundessozialgericht in Kassel.

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden . Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit.

Da keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben worden sei und sich eine überwiegende Erziehung durch den Kläger erst ab November 2008 habe nachweisen lassen, erfolge eine Zuordnung bei der Kindsmutter.Argumente des VatersDer Vater machte dagegen verfassungsrechtliche Einwände geltend.

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