14 Verbände richten sich in einem Offenen Brief an die Rundfunkkommission und fordern, dass 50 Prozent der Beitragseinnahmen künftig ins Programm fließen. Jeder Euro, der sich nicht in den Strukturen der Öffentlich-Rechtlichen 'verliere', erhöhe die Akzeptanz.
Der sogenannte Reformstaatsvertrag befindet sich aktuell in der öffentlichen Anhörung. Organisationen, Unternehmen und Personen können nun ihr Feedback zum vorgelegten Entwurf einbringen . Noch nicht in der öffentlichen Anhörung ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, weil man bei der Rundfunkkommission der Länder noch auf das Sondergutachten der KEF wartet, durch das bestimmte Reformen mit einem Preisschild versehen werden sollen.
14 Verbände aus der Film- und Kreativwirtschaft, darunter Produktionsallianz, Deutscher Drehbuchverband, der Bundesverband Schauspiel, der Bundesverband Regie, die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm oder auch der Produzent*innenverband, haben sich nun trotzdem an die Rundfunkkommission gewandt und eine Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags gefordert.
Konkret fordern die Verbände , dass künftig festgeschrieben wird, dass die Öffentlich-Rechtlichen 50 Prozent der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand stecken müssen. Wie hoch der Anteil aktuell ist, ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil es unterschiedliche Rechnungen gibt. Die Verbände sprechen aber davon, dass aktuell nur 44 Prozent der Rundfunkgebühren auch tatsächlich ins Programm fließen.
Die Verbände kritisieren außerdem, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihre Sparziele zuletzt"meist im Programm realisiert" hätten - wobei es auch genügend Beispiele gibt, wo die Anstalten auch fernab des Programms sparen bzw. entsprechende Sparankündigungen gemacht haben. Aus Sicht der Verbände fehlt in den aktuellen Reformentwürfen ein Hebel, der sicherstellt, dass die angedachten Veränderungen nicht zulasten des Programms gehen.
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