Das Berliner Kammergericht entscheidet im Sinne der Verbraucherschützer und ermöglicht den Kunden, Geld von der Sparkasse zurückzufordern.
Wegen unangekündigter Kostenerhöhungen hatten Verbraucherschützer gegen die Berliner Sparkasse geklagt. Das Gericht entschied im Sinne der Kunden. Diese können nun Geld zurückverlangen.
Das Ergebnis: Eine Klatsche für die Berliner Sparkasse. „Ohne Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse weder neu einführen noch erhöhen“, sagte Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband dazu. In einem neuen Urteil bestätigte das Berliner Kammergericht die Sichtweise des vzbv. Jetzt können Kunden mit Rückzahlungen rechnen, sobald das Urteil rechtskräftig ist .
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