Nach einer chaotischen Sitzung hat das Verfassungsgericht Thüringen dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler Regeln gesetzt. Der Landtag will am Samstag neu starten und einen Präsidenten wählen.
Konstituierende Sitzung des Landtags - Nach einer Gerichtsentscheidung muss sich der AfD-Alterspräsidenten an Regen halten. - Foto: Bodo Schackow/dpa
Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar ermöglicht dem Thüringer Parlament den Weg aus der Krise und die Wahl eines Landtagspräsidenten. Die CDU-Fraktion, die ihre parlamentarischen Rechte durch den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, stark eingeschränkt sah, ist mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich.
Die Verfassungsrichter erklärten: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“ Hintergrund ist ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidentenamtes. Die AfD besteht bisher auf der Besetzung des zweithöchste Staatsamt in Thüringen, weil sie erstmals in einem deutschen Landesparlament die stärkste Fraktion stellt. Sie sträubt sich gegen einen Antrag von CDU und BSW, wonach alle Fraktionen Personalvorschläge bereits im ersten Wahlgang unterbreiten könnten.
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