Eine Frau in Berlin klagt gegen das Verhüllungsverbot, da sie aus religiösen Gründen mit Gesichtsschleier Autofahren möchte. Verkehrsexperte Christian Demuth erklärt die rechtliche Lage und die Gründe für das Verbot in einem Interview mit rbb.
Eine Frau in Berlin möchte aus religiösen Gründen mit Gesichtsschleier Auto fahren. Dieses Anliegen stößt jedoch gegen das Verhüllungsverbot in Deutschland. Sie hat Klage gegen die Verkehrsregel eingereicht. Verkehrsanwalt Christian Demuth sieht die rechtliche Situation aus seiner Sicht klar. In einem Interview mit rbb erklärt er, dass es nicht das erste Mal ist, dass eine Muslima aus diesem Grund vor Gericht steht.
\Demuth betont, dass es in ähnlichen Fällen bereits Urteile gab, zum Beispiel vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Dort wurde festgestellt, dass der Eingriff in die Religionsfreiheit geringfügig ist, während die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht. Die Straßenverkehrsordnung kennt ein Verhüllungsverbot, daher überrascht es ihn nicht, dass die Klägerin mit ihrem Anliegen voraussichtlich scheitern wird. \Demuth erläutert die zwei Hauptgründe für das Verhüllungsverbot: Zum einen soll die Verkehrssicherheit gewährleistet sein, da Einschränkungen des Sichtfeldes beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gefährlich sind. Zum anderen soll die Erkennbarkeit des Kraftfahrzeugführenden bei Blitzern sichergestellt werden. Bei automatisierter Verkehrsüberwachung ist es notwendig, den Fahrer oder die Fahrerin nachweisen zu können, da es keine Halterhaftung gibt. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro vor, wenn das Gesicht so weit verhüllt ist, dass die Erkennbarkeit auf einem Blitzerfoto nicht mehr gegeben ist.
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