Der Bundesgerichtshof stellt klar: Airlines m\u00fcssen kein Sicherheitsrisiko eingehen, nur um Versp\u00e4tungen zu vermeiden. Flightright hatte geklagt, nachdem Swiss alle Airbus A220 f\u00fcr Triebwerksinspektionen am Boden gelassen hatte.
Swiss muss Passagieren keine Entschädigung zahlen, weil diese wegen der gleichzeitigen Inspektion von 28 Airbus-A220-Flugzeugen verspätet an ihrem Zielort ankamen.
Am 15. Oktober ließ Swiss alle Airbus A220 am Boden und inspizierte die Triebwerke. Das betraf etwa die Hälfte der kompletten Flotte für Kurz- und Mittelstrecken. Der Flug von Zürich nach Stuttgart, den die betroffenen Passagiere gebucht hatten, wurde annulliert. Die Inspektion sei außergewöhnlichen Umständen geschuldet, erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag. Die Klage des Rechtsdienstleisters Flightright scheiterte.
Das Amtsgericht Nürtingen hatte die Airline zuvor zur Zahlung von 1200 Euro Schadenersatz verurteilt, das Landgericht Stuttgart wies die Klage in der Berufung aber ab. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Die Fluggesellschaft musste demnach kein Sicherheitsrisiko eingehen, nur um Verspätungen zu vermeiden.
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