Mit selbst aufgestellten »Freiwillig-Tempo-30-Schildern« wollten Anwohner vom Bodensee Autofahrer dazu bringen, langsamer zu fahren. Im Rechtsstreit um die Schilder sind sie nun gescheitert.
In einem Prozess um die Zulässigkeit von »Freiwillig Tempo 30«-Schildern auf Privatgrundstücken sind drei Kläger vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gescheitert. Die Klagen gegen das zuständige Landratsamt wurden abgewiesen, wie das Freiburger Verwaltungsgericht mitteilte. Die Gründe blieben zunächst offen und sollen erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen, die in einigen Wochen folgt.
Die drei Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass von ihnen auf ihren Grundstücken auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz aufgestellte Schilder mit der Aufschrift »Freiwillig Tempo 30« vom zuständigen Landkreis geduldet werden müssen. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die ein Grundsatzurteil anstrebt. Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder indes als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht.
Laut Gericht wiesen die Richterinnen und Richter bereits in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass »die erhobenen Feststellungsklagen wegen des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage möglicherweise unzulässig seien, sodass über die Schilder in der Sache nicht entschieden werden könne«.
Das Verwaltungsgericht lasse die Frage ungeklärt, ob Bürgerinnen und Bürger mit »Freiwillig Tempo 30«-Schildern auf ihrem Privatgrundstück andere Verkehrsteilnehmer bitten dürfen, langsamer zu fahren, schreibt die DUH in einer Mitteilung. »Daher bleiben die Schilder stehen«. Die Organisation wolle in »weiteren rechtlichen Schritten eine grundsätzliche inhaltliche Klärung dieser Frage anstreben«.
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