Die in der Corona-Pandemie im März 2022 eingeführte Impfpflicht für Pflegepersonal war nach Auffassung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts spätestens im November 2022 nicht mehr verfassungskonform.
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen mussten sich während der Coronapandemie impfen lassen, wenn sie nicht genesen waren.
Wegen der massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz setzten die Richter das Verfahren aus und legten den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Geklagt hatte eine Pflegehelferin, die wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise ein Betätigungsverbot erhalten hatte.
Die Verwaltungsrichter gehen davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit der Betroffenen verletzte. Zur Begründung verwiesen sie auf neue Erkenntnisse aus den kürzlich veröffentlichten Protokollen des Robert Koch-Instituts und die Ergebnisse einer Zeugenbefragung von RKI-Präsident Schaade.
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