Volksverhetzung in den sozialen Medien: Strafbefehl gegen CDU-Politiker

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Dresden - Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Aschersleben erließ den Strafbefehl, weil ein Beitrag von Gürth im sozialen Netzwerk X als hetzerisch eingestuft wurde.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle erließ das Amtsgericht Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Der Beitrag, den der Politiker im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen einer Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

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