Die Wahlrechtsreform erregt die Gemüter. Kritische Stimmen fürchten um einen Vertrauensverlust in die Demokratie. Andere wiederum halten sie für unumgänglich. Was aber bedeuten die Pläne für den Bundestag?
Der Bundestag soll kleiner werden, die Ampel-Parteien haben deshalb eine Reform des Wahlrechts erarbeitet.Der Bundestag ist zu groß, darin sind sich wohl alle einig. Eigentlich sind laut Gesetz 598 Volksvertreter:innen vorgesehen: 299, die über die Erststimme mit einem Direktmandat in ihrem Wahlkreis einziehen, 299 über die Zweitstimme und ihren Platz auf der Landesliste ihrer Partei.Grund dafür sind zum Beispiel Überhangmandate.
"Der Bundestag gewinnt nicht an Qualität, wenn mehr Abgeordnete darin sitzen. Im Gegenteil: sie wird ziemlich sicher schlechter."Das liege daran, dass nicht nur das Plenum, sondern auch die Ausschüsse größer würden. Nicht nur das: Auch die Qualität der Abgeordneten würden nicht besser, wenn mehr politisches Personal entsendet werden müsste.
Und weil das ganz schön viel Geld ist und sich alle einig sind, dass der Bundestag wieder schrumpfen muss, hat die Ampel-Regierung nun eine Wahlrechtsreform in die Wege geleitet.Überhang- und Ausgleichsmandate sollen abgeschafft werden Durch die Reform wird der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag bei der nächsten Wahl wieder auf 630 Mandate verkleinert.Dass direkt gewählte Kandidat:innen unter Umständen nicht in den Bundestag einziehen könnten, führt vor allem zur Sorge, dass Wahlkreise nicht mehr repräsentiert sein könnten.
Kritiker:innen fürchten, dass diese sogenannten"verwaisten" Wahlkreise zu einer Politikverdrossenheit führen.Gleichzeitig kann die Frage gestellt werden, wie die Parteien auch bei einer Verkleinerung des Bundestages dafür sorgen wollen, dass sowohl
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