Wahlrechtsurteil des Verfassungsgerichts: Eine Übergangslösung auf Dauer

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Karlsruhe erhält die Grundmandateklausel, die kleinen Parteien nützt. Sie gibt dem Gesetzgeber aber ansonsten großen Spielraum.

Wahlrechtsurteil des Verfassungsgerichts: Eine Übergangslösung auf Dauer Karlsruhe erhält die Grundmandateklausel, die kleinen Parteien nützt. Sie gibt dem Gesetzgeber aber ansonsten großen Spielraum.Das Urteil des Bundesverfasssungs­gerichts der vergangenen Woche zur Wahlrechtsrefrom ist klug. Es wird den Streit über das Wahlrecht wohl mehr befrieden, als wir derzeit wissen und spüren.

Im ersten Teil des Urteils ging es um den Kern der Reform – die Verkleinerung des Bundestags. Die Ampel hat hierzu Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Jede Partei erhält nur noch so viele Sitze, wie ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Gewinnt sie mehr Wahlkreise, so erhalten die prozentual schwächsten Wahlkreisgewinner kein Mandat. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen zentralen Teil der Reform ohne Abstriche gebilligt.

Der impulsive Gefühlspolitiker und CDU-Chef Friedrich Merz hat zwar verkündet, dass die CDU/CSU diesen Teil des Wahlrechts wieder abschaffen wolle, denn jeder Wahlkreis solle einen direkt gewählten Abgeordneten haben. Wie der Bundestag dann verkleinert werden soll, lässt Merz aber offen.

Unnötige Bosheit ist weg Im zweiten Teil des Urteils hat das Verfassungsgericht zu Recht eine unnötige kleine Bosheit beanstandet. Völlig überraschend hatte die Ampel eine Woche vor Beschluss des Wahlrechts die bewährte Grundmandateklausel gestrichen. Danach konnten auch Parteien, die die Fünfprozenthürde verfehlen, in den Bundestag einziehen, wenn sie drei Direktmandate holen. Diese Streichung gefährdete nur die Oppositionsparteien Linke und CSU .

Man konnte wetten, dass das Bundesverfassungsgericht dieses miese Manöver der Ampel beanstanden wird. Als Übergangslösung gilt nun wieder die Grundmandate­klausel. Zwar hat der Bundestag viel Freiheit, andere Modelle zu beschließen, etwa eine Absenkung der Prozenthürde auf drei oder vier Prozent. Doch daran haben die Parteien kein Interesse, weil sie Sitze an andere Parteien verlieren würden.

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