Eine unerfahrene Wanderin musste von einem Helikopter aus den Bergen gerettet werden. Bezahlen sollte dein Einsatz in ihren Augen aber ihr Begleiter. Nun ist der Fall vor Gericht gelandet.
Eine Wanderin, die die Schuld für eine Rettung per Helikopter bei ihrem Begleiter sah, muss den Einsatz selbst bezahlen. Das hat das Landgericht München I entschieden. Die beiden hatten sich im November 2021 zu einer gemeinsamen Bergtour auf die Rappenklammspitze im Karwendel verabredet.Er hatte nach eigenen Angaben alpine Erfahrung, sie bezeichnete sich als nicht sehr erfahrene Gelegenheitswanderin.
Die Klägerin bezahlte die Rechnung der Flugrettung in Höhe von rund 8.500 Euro, reichte jedoch eine Klage gegen ihren Begleiter ein. Sie war der Meinung, der Beklagte hafte ihr aufgrund eines Gefälligkeitsvertrags, zumindest jedoch aus unerlaubter Handlung. Er habe als faktischer Bergführer dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Klägerin nicht unterkühle.
Auch dass der Mann sich in einem als Flirt gehaltenen Chat mit der Klägerin vorab als „ihr persönlicher Bergführer“ bezeichnet habe, ändere an der Bewertung nichts. Dass sie den Gipfel nicht habe besteigen wollen, und auch mit entschieden hatte, die Bergrettung zu rufen, zeige, dass sie in der Lage war, ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Schwerer Zwischenfall bei einer der größten US-Fluglinien.
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