Moderne Wärmepumpe statt alter alter Gas- und Ölheizung: Für den Austausch ist nun die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes gestartet. 30 bis 70 Prozent Zuschuss sind per Antrag bei der Förderbank KfW möglich. Was gilt jetzt für wen?
beantragen. Denn die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes ist gestartet. Damit ist es jetzt auch Unternehmen und Kommunen sowie Besitzerinnen und Besitzern vermieteter Einfamilienhäuser möglich, einen Antrag bei der staatlichen Förderbank KfW zu stellen.Bislang konnten nur private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung erhalten.
Mindestens 30 Prozent der Kosten werden übernommen, maximal sind bis zu 70 Prozent möglich. Das hängt unter anderem vom Einkommen der Eigentümer ab und davon, wie früh sie mit dem Austausch begonnen haben. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.Die Antragsstellung ist online über das Kundenportal "möglich.
Das vergangene Jahr war hingegen noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass seit diesem Jahr jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits eingebaute Heizungen können vorerst weiter betrieben werden.
Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. "Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.
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