Zwei Männer (72 und 28) und eine Frau (34) haben am 6. August 2022 bei einer Protestveranstaltung vor dem vom Iran gesteuerten Islamischen Zentrum Hamburg
Zwei Männer und eine Frau haben am 6. August 2022 bei einer Protestveranstaltung vor dem vom Iran gesteuerten Islamischen Zentrum Hamburg , der Blauen Moschee, einige Seiten aus einem Koran gerissen und angezündet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Strafbefehle gegen das Trio erlassen. Der Vorwurf: „gemeinschaftliche Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“.
Einer der Männer stammt aus Afghanistan, der andere Mann sowie die Frau aus dem Iran, jenem Land, in dem wenige Wochen später beispiellose Proteste gegen die Mullahs losbrachen. An der Koran-Verbrennung an der Alster waren neben Exil-Iranern auch Pride-Demonstranten beteiligt, Fotos von der Aktion zeigen Regenbogenfahnen. Das IZH in der Blauen Moschee wird vom Verfassungsschutz als extremistisch und als wichtiger Außenposten des Irans in Europa eingestuft.
Bestraft werden können allerdings Beschimpfungen, die „geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören“ – darauf stehen Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft. Über die drei Strafbefehle hat das Amtsgericht Hamburg noch nicht entschieden. Der Paragraf zur Gotteslästerung ist seit Jahren umstritten. „Gläubige brauchen keinen anderen strafrechtlichen Schutz als andere soziale Gruppen“, sagen etwa Grüne und die FDP. Befürworter argumentieren, dass er ja keine Religion, sondern den öffentlichen Frieden schützen soll.
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