Weil er seinem Arbeitgeber vorwarf, ihn seit Jahren systematisch nicht zu beschäftigen, hat der Reporter Jürgen Döschner den WDR verklagt. Nun ist seine Klage vom Arbeitsgericht Köln abgewiesen worden.
Demnach habe die 18. Kammer des Arbeitsgerichts Köln Döschners Klage am Mittwoch abgewiesen. Die Anspruchsvoraussetzungen seien bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch wegen der dem Kläger angebotenen Beschäftigungsmöglichkeiten nicht erreicht.
Im Herbst hatte Döschner eine Klage gegen den WDR eingereicht, weil er dem öffentlich-rechtlichen Sender vorwarf, ihn mehr als drei Jahre lang systematisch nicht beschäftigt zu haben - trotz eines kolportierten Jahresgehalts von rund 100.000 Euro. Die Rede ist von einem Streitwert in Höhe von 75.
Der WDR spricht von einer"sehr langen und kleinteiligen Auseinandersetzung", die zwischen dem Mitarbeiter und"vielen Stellen im WDR" vorausgegangen sei. Dabei habe der Sender "bis zuletzt versucht, den Konflikt konstruktiv und fair zu lösen". Das Gericht stellte sich nun auf die Seite des WDR und sah keine ausreichenden Belege für eine entschädigungspflichtige Persönlichkeitsverletzung.
"Man hätte das besser machen können", räumte der Richter ein und erklärte, einzelne Entscheidungen, Döschner nicht zu beauftragen, seien möglicherweise unrechtmäßig gewesen. Aber auch dann führten sie nicht zwangsläufig zu einer zu ahndenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Gegen das Urteil kann nun Berufung eingelegt werden.
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