Wegen Verwendung einer verbotenen SA-Parole: Thüringens AfD-Chef Höcke muss wieder vor Gericht

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Das Landgericht Halle verhandelt die nächste Anklage gegen Thüringens AfD-Chef wegen Verwendung eines Nazi-Slogans. Diesmal kann er schlecht sagen, er habe von nichts gewusst.

Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat seiner Partei bei der anstehenden Landtagswahl, Björn Höcke, muss sich ab diesem Montag erneut vor dem Landgericht Halle verantworten. Wieder geht es um die Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung der NSDAP, strafbar nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch als „Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation“.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone.

Höcke soll die SA-Parole als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 ein weiteres Mal unters Volk gebracht haben. Laut Anklage hat er den ersten Teil der Parole „Alles für“ dabei selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum animiert, „Deutschland“ zu rufen. Gleichwohl argumentieren seine Verteidiger damit, dass Höcke freigesprochen werden müsse. Paragraf 86a sehen sie als eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit an. In einem TV-Duell mit dem Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt verteidigte Höcke seine Wortwahl: Er habe lediglich den Slogan „America First“ von Donald Trump eingedeutscht.

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