Weltstrafgerichtshof: Putin - ein Fall für Den Haag? Ukraine Putin Kriegsverbrechen Weltstrafgerichtshof
Aus der Politik kommt die Forderung, den Internationalen Strafgerichtshof gegen Russlands Präsidenten Putin einzuschalten. Der Chefankläger in Den Haag kündigt Ermittlungen an. Doch das Völkerstrafrecht hat seine Grenzen.Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs untersucht bereits seit 2014, ob es in der Ukraine zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gekommen ist.
123 Staaten sind dem Gerichtshof beigetreten. Russland und die Ukraine zählen nicht dazu. Beide Staaten hatten das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Trotzdem darf der Gerichtshof völkerstrafrechtliche Verbrechen in der Ukraine untersuchen - und zwar über eine sogenannte"ad hoc"-Anerkennung seiner Gerichtsbarkeit. Ein Land, das nicht Vertragspartei ist, kann damit den Gerichtshof bitten, die Strafverfolgung insoweit zu übernehmen.
Die Ukraine hatte das 2014 und 2015 nach der Annexion der Halbinsel Krim durch Russland mit zwei Erklärungen getan, wobei letztere nach Angaben des Chefanklägers zeitlich unbegrenzt gilt für alle mutmaßlichen Verbrechen auf dem Gebiet der Ukraine. Auf diese Erklärung stützt er nun seine Zuständigkeit auch mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen.
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