Windräder im Wald dürfen generell nicht verboten werden – so entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.
BERLIN afp/taz | Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund.
Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.
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