Wiesbaden (lhe) - Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für
Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen gelten im hessischen Abitur als Fehler. Auch an Hochschulen hat es daher Aufregung gegeben. Doch hier kommt es anders als von vielen erwartet.
Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für einen Teil der Aufgaben der Hochschulen. Das geht aus einer am Montag verschickten Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in
vorliegt. Demnach gilt das Verbot nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen, also etwa für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen. sagte der dpa: "Ich hätte das Thema Genderverbot nicht gebraucht. Ich stehe aber zur Umsetzung des Koalitionsvertrags.
Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung von Hochschulen taste das Wissenschaftsministerium wohlweislich nicht an. Ansonsten würden die Vorgaben des Rates der deutschen Rechtschreibung strikt beachtet. Auch bei den Staatstheatern Darmstadt, Wiesbaden und Kassel bezieht sich das Genderverbot laut Gremmels nur auf die Verwaltungen: "Der künstlerische Bereich unterliegt der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit.
Schon zuvor hatten sich Universitäten gegen ein Genderverbot gewandt. Der Präsident der Frankfurter Goethe-Universität, Enrico Schleiff, etwa erklärte im April in einem internen Rundschreiben: "Die hessischen Universitäten verstehen sich als vielfältige und inklusive Orte, die sich die Verwirklichung von Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung zum Ziel gesetzt haben.
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