Wohnungseigentümer dürfen sich in Zukunft auch online versammeln, wenn sie möchten. Die Genehmigung der Solarpaneele wird einfacher, auch für Mieter.
Deutschland senkt Hürden für Balkonkraftwerk e. Waren bislang vor allem Eigenheimbesitzer auf dem Solarmarkt aktiv, sollen nun mehr Mieter und mehr Wohnungseigentümer in Steckersolargeräte investieren und dadurch ihre Stromrechnungen senken dürfen. Gleichzeitig werden rein online abgehaltene Wohnungseigentümerversammlungen legal, wenn die Eigentümer das beschließen.
Damit sich Eigentümerversammlungen aus Termin- oder Raumnöten nicht verzögern, sollen diese künftig auch ausschließlich online stattfinden können. Dazu muss die Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings mit Dreiviertelmehrheit einen Grundsatzbeschluss fassen, der mindestens alle drei Jahre erneuert werden muss.
Für einige Jahre besteht noch die Pflicht, wenigstens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abzuhalten, die nicht ausschließlich online erfolgt – es sei denn, die Eigentümer beschließen einstimmig, dass sie sich auch ausschließlich virtuell versammeln können. Erst ab 2028 darf auch dieser Beschluss mit Dreiviertelmehrheit gefällt werden.
Für die CDU/CSU erläuterte Stephan Mayer die Zustimmung seiner Kollegen zur Gesetzesänderung, kritisierte aber, dass sie "deutlich zu spät" komme. Seine Fraktionen hätten bereits im Mai des Vorjahres einen Antrag auf Gesetzesänderung gestellt. Dieser sah allerdings keine rein virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen vor und griff bei den Erleichterungen für Balkonkraftwerke nicht ganz so weit wie der Regierungsvorschlag.
Von der SPD ergriff die Düsseldorferin Zanda Martens das Wort. Sie berichtete von örtlichen Subventionen für Balkonkraftwerke, Haushalte mit geringem Einkommen könnten den Kaufpreis in Düsseldorf sogar voll erstattet erhalten. "Die Sonne verhält sich sozialdemokratisch. Sie scheint für alle", erinnerte ihr Redebeitrag an sozialistisches Liedgut.
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