Beschluss der Regierung: Bundesländer dürfen arbeitslosen Flüchtlingen weiterhin den Wohnort vorschreiben
Anzeige Arbeitslose Flüchtlinge sollen auch künftig für drei Jahre in dem ihnen zugewiesenen Bundesland leben müssen. Zudem dürfen die Länder weiterhin Flüchtlingen, die von Sozialhilfe leben, drei Jahre lang einen Wohnort vorschreiben – falls es dem Erlernen der Sprache oder eines Berufs dient. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen; der Bundestag muss noch zustimmen.
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